Solaranlage einbauen - Förderung für die Heizungsanlage
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Förderung für die Heizungsanlage

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Nachhaltigkeit ist ein prägendes Thema in der Presse und in der Politik – das betrifft auch die Heizung. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Förderung der Heizungsanlage, um regenerative Energien zu fokussieren. Mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren Sie hier.

Förderung der Heizungsanlage beim Austausch

Der Austausch einer Heizung ist eine relativ große Investition. Das Gute dabei ist, dass der Staat Ihnen oftmals mit Förderungen unter die Arme greift. Bund, Länder sowie Kommunen bieten daher die verschiedensten Förderprogramme an. Dies geschieht unter dem Gesichtspunkt der Umweltentlastung sowie der Bevorzugung bestimmter staatlicherseits geförderter Energiequellen. Prüfen Sie daher, welche Fördermittel ihnen als Förderung der Heizungsanlage zustehen und nutzen Sie diese gezielt zum Sparen.

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Die wichtigsten Fakten über Fördermittel zur Förderung ihrer Heizungsanlage auf einen Blick

Zum einen ist dies die staatliche Förderung für den Austausch und ein Modernisieren der Heizung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zuschüsse sind von 200 Euro bis 50 Millionen Euro je nach zu fördernder Maßnahme oder Gebäudetyp möglich. Grob gesagt fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen und die BAFA Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien. Sehr wichtig ist es, dass Sie Ihren Antrag auf Förderung vor dem Baubeginn stellen; dies gilt sowohl für Anträge beim BAFA als auch bei der KfW.

Der Austausch der Heizung oder des Heizkessels mit fossilen Brennstoffen wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Das ist beispielsweise beim Austausch des Heizkessels vom Niedertemperaturkessel in einen Brennwertkessel der Fall. Ebenso fällt der Einbau einer Pelletheizung oder Solarthermieanlage unter die Fördermöglichkeiten des BAFA. Bei der Heizungserneuerung durch Optimieren oder Modernisieren gibt es keine scharfe Trennlinie, ob die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder das BAFA zuständig ist. Manchmal können Sie von beiden Institutionen Fördergelder erhalten. Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen sich für einen zinsgünstigen Kredit oder einen Zuschuss entscheiden können.

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Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Heizung auf Basis erneuerbarer Energien

Für die Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel beim Einsatz einer Wärmepumpe oder einer Anlage auf der Basis von Biomasse gibt es die Förderprogramme 151 und 152. Diese beiden Programme dienen dem energieeffizienten Sanieren für komplette Maßnahmen sowie auch Einzelmaßnahmen. Dabei beträgt die Förderhöhe bis zu 100.000 Euro bei Maßnahmen die dem KfW-Effizienzhaus-Standard genügen und 50.000 Euro für sonstige Maßnahmen. Ein Tilgungszuschuss von 27.000 Euro ist ebenfalls bei diesem Programm möglich. Des Weiteren gibt es das Förderprogramm 153. Dieses richtet sich an die Erstellung eines Neubaus als KfW-Effizienzhaus und somit dient es der Förderung von energieeffizientem Bauen. Mit dem Programm 270 unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau das Nutzbarmachen erneuerbarer Energien.

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Förderung einer kombinierten Heizungsanlage auf der Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger

Auch hierfür ist das Programm 151 geeignet. Es werden unter anderen Brennwertkessel in Kombination mit solarer Energie gefördert. Dies betrifft die Energieträger Gas oder Öl. Auch hier geht es um das KfW-Effizienzhaus sowie energieeffizientes Sanieren als Kredit. Das Programm 152 hingegen wird als Kredit beziehungsweise Einzelmaßnahme vergeben. Hier beträgt die Förderhöhe 100.000 Euro beim KfW-Effizienzhaus und 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen. 27.000 Euro Tilgungszuschuss sind ebenfalls möglich. Beim Programm 153 geht es wiederum um den Neubau eines KfW Effizienzhauses. Dabei werden 100.000 Euro je Wohneinheit gefördert oder 15.000 Euro Tilgungszuschuss gewährt.

Zuschuss für eine neue Heizung mit den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Geht es um eine Heizungsanlage auf der Basis erneuerbarer Energien, können Sie das Programm 430 zum energieeffizienten Sanieren als Investitionszuschuss in Anspruch nehmen. Je Wohnung beträgt der Zuschuss maximal 30.000 Euro. Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf der Basis von Biomasse ist unter der Bezeichnung 431 ein Zuschuss zur Baubegleitung zu den Kreditprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren erhältlich. Dies betrifft die Programme 151, 152, 153 und 430. Die Höhe beträgt bis zu 50% der Investitionskosten. Gewährt werden bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.

Kombinierte Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energie und fossiler Energieträger

Unter anderen werden Brennwertkessel kombiniert mit Solaranlage durch diese Programme gefördert. Hier gibt es das Programm 430 als Investitionszuschuss zum energieeffizienten Sanieren mit maximal 30.000 Euro Zuschuss pro Wohnung. Mit dem Programm 431 erhält man einen Zuschuss zur Baubegleitung zu maximal 50% der Investitionskosten. Der Zuschuss ist auf 4.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.

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Heizungsanlage auf der Basis fossiler Energieträger wie Gas oder Öl

Hierfür kommen ebenfalls die beiden Programme 430 und 431 zur Anwendung. Je Wohnung werden beispielsweise für neue Brennwertkessel maximal 30.000 Euro Zuschuss gewährt. Das Programm 431 gewährt bis 50% der Investitionssumme, jedoch maximal 4.000 Euro Zuschuss für das jeweilige Bauvorhaben.

Förderung mit passenden Förderprogrammen des BAFA

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Ein weiteres Programm ist die Zusatzförderung zum Anreizprogramm Energieeffizienz APEE. Dieses Programm gilt bei Heizungsoptimierung und Heizungssanierung durch Systeme mit Biomasseanlagen sowie Wärmepumpen. Ebenso sind sie nutzbar bei Erweiterungen durch Solarthermie bei einer gleichzeitigen Optimierung des Heizsystems und Senkung der Heizkosten. Hier werden 20% der bewilligten MAP-Förderung gewährt.

Wer seine Wärmegewinnung auf erneuerbare Energien umstellt oder diese ergänzend einsetzt, kann zu den Fördergeldern des BAFA zusätzlich einen Ergänzungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Dies läuft über das Förderprogramm 167 und ermöglicht es Hauseigentümern, bis zu 50.000 Euro pro Wohnung für eine energieeffiziente Heizungssanierung der vorhandenen Heizungsanlage zu beantragen.

Zuschüsse beantragen - Förderung für die Heizungsanlage
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Einige grundsätzliche Bemerkungen zu den Förderprogrammen

Was für Sie in Frage kommt hängt von den verschiedensten Faktoren ab. Daher lassen Sie sich vor Baubeginn von einem professionellen Energieberater beraten. 60% der Beratungskosten bis maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser sind vom BAFA förderfähig. Ebenso gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, wenn Sie die Heizung modernisieren wollen. Nutzen Sie dazu den Fördermittelcheck online, um Geld bei Heizkosten zu sparen! Somit wird für Sie der Förderdschungel beherrschbar und das Bauvorhaben optimal für Sie finanziert!