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Rauchmelder anbringen

« Vorbeugender Brandschutz im Haus »

In vielen Bundesländern ist es mittlerweile keine Frage mehr, ob man einen Rauchmelder anbringen sollte oder nicht. Man muss es tun, weil es die Bauordnung vorschreibt. Aber auch ohne diese Pflicht sollte man über Rauchwarnmelder als Brandschutz im Haus nachdenken. Wohnungsbrände passieren nämlich häufiger, als so mancher es denkt.

Wo sind Rauchmeldesysteme Pflicht?

Ob man in seiner Wohnung beziehungsweise in seinem Haus einen Rauchmelder anbringen muss oder nicht, legen die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer fest. Die dort definierten Regeln für Brandschutz im Haus unterscheiden zwischen der Verpflichtung für Brandmelder in Neubauten und der für Brandmelder in Bestandsbauten. Grundlage der Pflicht zur Rauchmelder-Montage ist die Anwendungsnorm DIN 14676.

Rauchmelderpflicht
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Rauchwarnmelder im Neubau

Für Neubauten ist der Einbau von Rauchwarnmeldern mittlerweile in allen Bundesländern gesetzliche Pflicht. So heißt es etwa im neu eingefügten Absatz 4 des Paragrafen 48 in der Bauordnung Berlins:

„In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“

Rauchwarnmelder Einbaupflichten bestehender Wohnungen und Häuser

Bei Bestandsbauten gibt es in den meisten Bundesländern längere Fristen bis zur Einbaupflicht. Auch sie sind aber teils abgelaufen, sodass vorbeugender Brandschutz durch Rauchwarnmelder mittlerweile in manchen Bundesländern auch für Bestandsbauten vorgeschrieben ist. So muss man beispielsweise in Baden-Württemberg in Bestandsbauten bereits seit Anfang 2015 Rauchmelder anbringen. Dagegen gilt die Pflicht in Bayern erst ab 2018 und in Sachsen ist bisher gar keine Pflicht für eine Rauchmeldesystem-Montage als Brandschutz im Haus vorgesehen, wenn es sich um keinen Neubau handelt.

In Baden-Württemberg müssen auch Bestandsbauten Rauchmelder haben
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Rauchmelder in der Mietwohnung

Unterschiede bestehen auch darin, wer bei Mietwohnungen für die Montage und die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich ist. Die Melder zu montieren, ist fast immer Vermietersache, wobei die Vermieter ihre Kosten teils auf die Mieter umlegen können.

Eine Ausnahme der Montageverpflichtung besteht in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter verantwortlich.

Bei der Wartung dieses Brandschutz-Elements ist die Sachlage unterschiedlicher: Sie ist es beispielsweise in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Aufgabe des Mieters, sofern der Vermieter sie nicht freiwillig übernimmt. Dagegen ist der Vermieter unter anderem in Brandenburg, Hamburg und Rheinland-Pfalz automatisch in der Pflicht.

Rauchmelder anbringen: Zwang sollte eigentlich unnötig sein!

„Wohnungsbrand? So etwas passiert bei uns nicht!“ So denken manche Mieter und Vermieter. Aber niemand sollte das Risiko eines Wohnungsbrandes unterschätzen. Laut Angaben des Instituts für Schadensverhütung und Schadensforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) liegt die Zahl der den Versicherten gemeldeten Brände in Deutschland bei 200.000 pro Jahr. Die Hauptursache der Brände: Elektrizität.

Ein solches Szenario kann durch frühzeitiges Erkennen eines Brandes verhindert werden
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Im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2015 erreichte der Anteil der durch Elektrizität verursachten Brände 33 %. 21 % der Brände wurden dagegen der Ursache „Sonstiges und unbekannt“ zugerechnet, 17 % einem menschlichen Fehlverhalten. Aufgrund des hohen Anteils der Elektrizität an den Brandursachen empfiehlt das IFS als Brandschutz unter anderem, Großgeräte wie Herde und Spülmaschinen nur zu betreiben, wenn jemand anwesend ist.

Informationen zu Toten durch Wohnungsbrände findet man beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Zahl der Toten durch Wohnungsbrände hat sich halbiert“ betitelte er im Februar 2015 eine Pressemitteilung und gab an, dass sich deren Zahl von 800 Brandtoten pro Jahr in den letzten 15 Jahren auf etwa 400 nahezu halbiert habe. Das sei die Bilanz der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“, deren Mit-Initiator der GDV gewesen ist.

Rauchmelder retten Leben!
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„Halbiert“ klingt gut. Aber 400 Tote sind natürlich noch immer zu viel. 70 % aller Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden, wobei 95 % der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung sterben, berichtet die Kampagne. Deshalb: Rauchmelder anbringen, Risiken weiter verringern.

Brandschutz-Rauchmeldesystem? Ja! Aber welche?

Jeder Rauch- ist ein Brandmelder, aber nicht jeder Brand- ein Rauchmelder. Flammenmelder und Wärmemelder gehören ebenfalls zu den Brandmeldern, wobei sie weniger gut bei einer für Schlafende nicht selten tödlichen Rauchentwicklung warnen. Genau deshalb besteht die Rauch- und keine allgemeine Brandmelderpflicht. Unterschieden werden bei den Rauchmeldern Ionisationsmelder, die auf kleine Rauch-Partikel reagieren, und optische Melder, bei denen auftretender Rauch einen Infrarotstrahl im Gerät bricht und zerstreut, was einen Alarm auslöst. Thermo-optische Melder kombinieren die Funktionen eines Rauch- und eines Wärmemelders.

Rauchmelder und Zubehör

Einen wichtigen Vorteil in größeren Immobilien können Funkrauchmelder wie der Hekatron Genius HX bieten, da man sie miteinander vernetzen kann. Schlägt einer von ihnen Alarm, aktiviert er auch den Alarm bei den anderen Geräten. Generell sollte man auf qualitativ hochwertige Melder achten, wobei man mit einem Hekatron Genius HX eine gute Wahl trifft. Das Unternehmen Hekatron gehört zur Securitas Gruppe Schweiz. Hekatron Rauchmelder genießen einen guten Ruf und eignen sich auch für ein schwierigeres Umfeld wie etwa das Treppenhaus oder frostfreie Kellerräume. Aber natürlich kommen auch andere Geräte infrage, sofern sie geprüfte Sicherheit beim Brandschutz bieten.

Wichtige Auswahlkriterien beim Rauchmelder kaufen, können die Größe der maximalen Überwachungsfläche sowie die Batterielebensdauer bei batteriebetriebenen Geräten sein.

Ebenfalls sinnvoll ist eine integrierte Verschmutzungskompensation. Durch sie hält der Melder seine Funktion im Vergleich zu Geräten ohne Verschmutzungskompensation bei zunehmender Verschmutzung länger aufrecht.

Rauchmelder montieren? Das ist nicht schwierig!

FireAngel KlebepadAnbringen sollte man die Melder an der Zimmerdecke und nicht an den Wänden, weil Rauch immer nach oben steigt. Laut Anwendungsnorm DIN 14676 muss man den Melder zudem in einem Abstand von mindestens 0,5 Metern zu Einrichtungsgegenständen wie Lampen anbringen. Bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, platziert man ihn mindestens 0,5 und maximal einen Meter von der Dachspitze entfernt. Die Montage kann mit Schrauben und Dübeln aber beispielsweise auch mit Montage-Klebeband oder dem Hekatron Klebepad erfolgen.

Das Unternehmen Hekatron empfiehlt die Verschraubung der Melder, wobei sowohl eine Einloch- als auch eine Zweilochmontage möglich sind. Möchte man den Melder lieber mit Klebeband anbringen, muss man auf einen glatten, unbeschädigten Untergrund achten, der frei von Staub, Lösemitteln und Fetten ist. Verwenden darf man zudem nur das vom Unternehmen selbst angebotene Klebeband. Solche Vorschriften sollte man beachten, damit man mit den Meldern auch tatsächlich einen effektiven Brandschutz installiert. Schließlich geht es darum, im Brandfall das Schlimmste zu verhindern.