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Sicherheit auf Baustellen

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Der seit mittlerweile 7 Jahren andauernde Bauboom bescherte den deutschen Handwerksbetrieben den höchsten Auftragsbestand der letzten 40 Jahre und führte auch im ersten Halbjahr 2018 wieder zu einem Umsatzplus von 7,5 Prozent. Jenen Aufschwung haben die Unternehmen nicht zuletzt dem historisch niedrigen Leitzins der EZB zu verdanken, der den Traum vom Eigenheim auch für viele Durchschnittsverdiener in greifbare Nähe rücken ließ. Mit neuen Chancen sind aber auch neue Verpflichtungen verbunden: So fällt die Garantie dafür, dass die Sicherheit auf Baustellen eingehalten wird, in die Gesamtverantwortung des Bauherrn.

Hochriskante Arbeitsstelle: Das Bauwesen rangiert auf dem zweiten Platz der Unfallstatistik

Dass Arbeitssicherheit absolut wichtig ist, werden die leitenden Angestellten der Berufsgenossenschaften nicht müde zu betonen: „Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel und führt häufig zu langen persönlichen Leidenswegen der Betroffenen und ihrer Familienmitglieder“, äußerte Klaus-Richard Bergmann, der Hauptgeschäftsführer der BG Bau, im Rahmen der Bekanntgabe der Unfallstatistik des Jahres 2017. Diese notierte über 17.000 Arbeitsunfälle auf deutschen Baustellen, von denen 25 tödlich verliefen. Damit seien die Zahlen zwar leicht rückläufig, was jedoch kein Grund sei, „die Notwendigkeit der Sicherheit auf Baustellen bzw. deren Weiterentwicklung infrage zu stellen.“ So ließe sich den Zahlen bei genauer Betrachtung entnehmen, dass der größte Anteil (etwa 40 Prozent) der tödlichen Unfälle auf Abstürze zurückzuführen ist, selbst wenn diese aus geringer Höhe erfolgten. Demnach hätten die Arbeitgeber und privaten Bauherren die Pflicht, den Arbeitsschutz speziell in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

Unfälle auf Baustellen sind keine Seltenheit
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Oberste Pflicht auf Baustellen: Die Einhaltung der Baustellenverordnung

Dabei ist das deutsche Arbeitsschutzgesetz schon deutlich differenzierter ausgearbeitet als die Vorschriften der angrenzenden Staaten. So legt die im Juni 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung wichtige Aspekte hinsichtlich der Sicherheit im Bauwesen fest, worunter Fragen der Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen und der Haftung bei Unfällen fallen. Im Detail betrifft dies zunächst die Überprüfung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vor Ort, wobei neben dem ordnungsgemäßen Zustand der Baumaschinen auch die Höhe der Gebäudeteile, die spätere Dachneigung und die zu erwartenden Windstärken berücksichtigt werden. Auf einer kleineren Baustelle darf diese Aufgabe noch vom Bauherrn übernommen werden.

Für Projekte, deren Umfang die Bausumme von 300.000 Euro oder 500 Mannarbeitstage (Arbeitszeit x Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte) überschreiten, schreibt die Baustellenverordnung aber zwingend den Einsatz eines speziell geschulten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (von findigen Beamten SiGeKo abgekürzt) vor. Er fungiert als Bindeglied zwischen dem Architekturbüro bzw. dem Bauherrn und den ausführenden Betrieben vor Ort und übernimmt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Auflagen der Baustellenverordnung und Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Dementsprechend sind dem SiGeKo weitreichende Befugnisse über den Baubetrieb zu übertragen, welche die Macht beinhalten müssen, die Arbeiten auf der Baustelle vollständig einzustellen, wenn die Sicherheit der Arbeiter stark gefährdet ist. Abgesehen davon hat die Anwesenheit des Sicherheitsbeauftragen den Vorteil, dass die Bauleitung nicht mehr in voller Höhe für Unfälle haftbar ist, die infolge unzureichender Sicherheit geschehen.

Sicherheitsverordnungen sollten auf jeden Fall eingehalten werden
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Allgemeine Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf Baustellen

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der gesetzliche Rahmen, den die Baustellenverordnung absteckt, explizit auf bauliche Tätigkeiten beschränkt. Im deutschen Arbeitsschutzgesetz finden sich aber noch zahlreiche, darüber hinausführende Auflagen zur Unfallverhütung. So gilt es zunächst, den ordnungsgemäßen Zustand der lastentragenden und elektrischen Baumittel sicherzustellen, deren letzte Sicherheits- und Funktionsprüfung nicht länger als 24 Monate zurückliegen darf. Abgesehen davon definieren die Vorschriften die Vorgänge sehr deutlich, die die Gefährdung des Straßenverkehrs und anderer Unbeteiligter minimieren sollen: Eine Baustelle, die unmittelbare Auswirkungen auf den Straßenverkehr verursachen wird, ist im Vorfeld der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu melden, um in Erfahrung zu bringen, welche und wie viele Warnschilder aufzustellen sind. Zu den Pflichten der Bauleitung gehört es außerdem, das Baugelände vollständig zu umzäunen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Außenstehende leichten Zugang dazu erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch das Gebot erwähnt, entsprechende Verbotsschilder zu platzieren.

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Der Arbeitsschutz umfasst zudem einen Punkt, der nicht gesetzlich festgehalten, aber dennoch unerlässlich ist, um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten: So ist zunächst auf eine gewisse Ordnung am Arbeitsplatz zu achten, auch wenn man dies im Baugewerbe auf den ersten Blick nicht vermuteten sollte. Die Berufsgenossenschaften führen aber eine Vielzahl der Arbeitsunfälle darauf zurück, dass Beschäftigte kein sicheres Tätigkeitsfeld gewährt wurde, wofür die Arbeitsmittel, das Baumaterials und die Arbeitswege klar voneinander abgetrennt sein sollten. Der wichtigste Aspekt, den private Bauherren berücksichtigen müssen, wenn sie die Sicherheit auf dem Baugelände erhöhen möchten, bezieht sich jedoch darauf, dass sie sich davon überzeugen müssen, dass die beschäftigten Bauunternehmer ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Beschäftigten auch vollumfänglich nachkommen. Dazu zählen so selbstverständliche Angelegenheiten, wie dass die vorgeschriebenen Ruhephasen eingehalten werden und nur autorisiertes Personal eingesetzt wird. Darüber hinaus gehen die Tätigkeiten im Baugewerbe mit erhöhtem Gefährdungspotential einher, denen mit speziellen Sicherheitsmaßnahmen zu begegnen ist.

Hinweisschild für eine Baustelle
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Spezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen

In diesem Zusammenhang sind zunächst die zahlreichen Gefahrenstoffe und freiliegenden elektrischen Anschlüsse auf dem Gelände zu berücksichtigen. So sind sämtliche Hochspannungskästen sowie ätzende und feuergefährliche Materialien durch entsprechende Warnschilder zu kennzeichnen. Desweiteren sollte die Position der medizinischen Ersthilfeprodukte (Verbandszeug, Augenspülung) und natürlich die der Feuerlöscher auch von unkundigen Personen problemlos ermittelt werden können. Der zweite Punkt betrifft die Sicherheit während der Lade- und Transportaktivitäten. So bemängeln die Berufsgenossenschaften, dass die Auftraggeber und Betriebe den Arbeitsschutz beim Befördern schwerer Lasten zunehmend vernachlässigen, um dem gestiegenen Zeitdruck entgegenzuwirken. Die Zeitspanne, die sich dadurch gewinnen lässt, steht allerdings in keinem Verhältnis zur Gefahr für Mitarbeiter und Passanten: Günstige und wirkungsvolle Spann- bzw. Zurrgurte lassen sich innerhalb weniger Minuten anbringen und gewährleisten den sicheren Transport des Baumaterials.

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Einer der zentralen Punkte zur Wahrung der Gesundheit der Beschäftigten des Baugewerbes bezieht sich indes auf den personalisierten Arbeitsschutz, der auf zwei Säulen ruht: Der Verwendung angemessener Sicherheitskleidung sowie persönlicher Schutzausrüstung. Erstere ist dem Beschäftigten vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen und beinhaltet:

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Atemschutz bei erhöhtem Staubanfall

Die Schutzausrüstung wird wiederum nur für bestimmte Tätigkeiten benötigt, wie etwa Einweg-Staubmasken und Schutzbrillen, die auf stark staubhaltigen Baugeländen zur Grundausrüstung zählen sollten. Hier ist auch Atemschutz unerlässlich. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Lautstärke der verwendeten Maschinen: Fast jede von ihnen überschreitet die von den Berufsgenossenschaften empfohlenen Grenzwerte, weshalb es selbstverständlich sein sollte, den Beschäftigten einen wirksamen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Da der deutsche Arbeitsschutz bezüglich des Lärmpegels am Arbeitsplatz aber sehr hohe Anforderungen erhebt, kann es möglich sein, dass die Maschinen zusätzlich schallgedämpft werden müssen. Bei Tätigkeiten an umlaufenden Maschinen ist es zudem zu vermeiden, weite Arbeitskleidung oder Schmuckstücke zu tragen, da diese sich in der Maschine verfangen und so schwere Unfälle verursachen können.

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Stürze vermeidend

Neben der Frage nach angemessener Sicherheitskleidung sticht beim Arbeitsschutz und bei der Sicherheit auf Baustellen aber vor allem die erhöhte Gefahr tödlicher Unfälle nach Stürzen heraus. Die Berufsgenossenschaft betonte in den vergangenen Jahren, dass im Bauwesen gerade in diesem Bereich noch mehr Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden können. So können bereits Stürze aus vier Metern Höhe schwerste Verletzungen nach sich ziehen. Um dem vorzubeugen, steht Bauunternehmern eine ganze Batterie persönlicher und allgemeiner Schutzmaßnahmen zur Verfügung: Unebenheiten, Gräben und Arbeiten an der Außenfassade verlieren durch geschicktes Platzieren von Absperrungen, Abdeckungen und Umwehrungen einen Großteil ihres Gefährdungspotentials. Da deren Installation nicht in jeder Situation umgesetzt werden kann, bieten sich Absturzsicherungssysteme, sogenannte Auffanggurte an, deren Optik und Funktion den Sicherungssystemen der professionellen Bergsteigerei nachempfunden wurde. Bei Tätigkeiten, die weitreichende Bewegungsfreiheit auf dem Dach voraussetzen, greifen diese Maßnahmen ins Leere. In jenem Falle ist die gesamte Randzone des Daches mit einer fest installierten Dachschutzwand zu umgeben, dessen Aluminium-Konstruktion Abstürze mit