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- Artikel-Nr.: 92019238607
- EAN: 4260008242253
- Hersteller: Buderus
- Hersteller-Nr.: 89215528
- Artikelgewicht: 0.7 kg
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Bee Gaszählerkugelhahn GZH31
Gaszählerkugelhahn in Eckform für
Einrohr-Gaszähler mit Verschraubung und
Prüföffnung, mit integrierter thermisch
auslösender Armaturensicherung TAS in
korrosionsbeständiger Ausführung, HTB
Ausführung bis +650øC, Gehäuse aus
Pressmessing, für die Installation vor
Gashaushaltszählern nach TRF 1996 und
TRGI 86/96, baumustergeprüft und
zertifiziert auf Grundlage der DIN EN
331, der DIN 3376-2 und der DIN 3586
Technische Daten
Typ: GZH31-TAS
DN: 25
Druckstufe: MOP 5
Ausführung: Eckform
Anschlüsse: Adapter GZH-EA
Auslösung: <, 100øC
Auslösezeit: <, 60 sek
HTB-Ausführung: <, 650øC
Umgebungstemp.: -20øC bis +60øC
Verwendung: Brenngase nach G260
Zulassungen: DIN DVGW DG 4350AP1038
Fabrikat: G.Bee
Bestellnummer: GZH31-AA-TAS

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.