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Artikelmerkmale | |
Artikelgruppe: | Sonstige Stahlbefestigungen |
Bohrernenndurchmesser: | 12 |
Artikelart: | Schwerlastanker TA M8 BP |
Min. Bohrlochtiefe: | 95 |
Dübellänge: | 84 |
Länge: | 84 |
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- Artikel-Nr.: 92017100333
- EAN: 4006209902653
- Hersteller: fischer
- Hersteller-Nr.: 90265
- Artikelgewicht: 3.76 kg
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SKU: 92018124001
HAN:TG34008
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HAN:OMRC13
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HAN:OM19M
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SKU: 92017100870
HAN:OMR13
Fischer 90265 Schwerlastanker TA M8 BP Produktdaten und Lieferumfang: -Einfache Montage... mehr
Produktinformationen "Fischer 90265 Schwerlastanker TA M8 BP, VPE 50 Stück"
Fischer 90265 Schwerlastanker TA M8 BP
Produktdaten und Lieferumfang:-Einfache Montage durch geringe Setzenergie.
-Geringe Achs- und Randabstände durch gleichmäßige Lasteinleitung.
-Einbruch- und diebstahlgeschützte Befestigung.
Der fischer Schwerlastanker TA M-T BP ist ein Durchsteckanker aus galvanisch verzinktem Stahl für die zeitsparende Durchsteckmontage. Bei der Montage wird der Konus in die Spreizhülse gezogen und verspannt diese gegen die Bohrlochwand. Der Sechskantkopf wird dabei so lange angezogen, bis dieser kontrolliert abreißt. Der Schwerlastanker ist ideal für die Befestigung von diebstahlgefährdeten Gegenständen wie Sitzbänken oder Fahrradständern im öffentlichen Raum oder von Schutzgittern.
Funktionsweise / Montage
-Der TA M-T ist geeignet für die Durchsteckmontage.
-Durch das Aufbringen des Drehmoments wird der Konus in die Spreizhülse gezogen und verspannt diese gegen die Bohrlochwand.
-Der Sechskantkopf des TA M-T BP wird so lange angezogen, bis dieser abreißt.
Technische Daten
Bohrernenndurchmesser | d0 | 12 | [mm] |
Min. Bohrlochtiefe bei Durchsteckmontage | h2 | 95 | [mm] |
Dübellänge | l | 84 | [mm] |
Max. Dicke des Anbauteils | t fix | 25 | [mm] |
Gewinde | M | M 8 | |
Schlüsselweite | SW | 13 | [mm] |
U-Scheibe (Außendurchmesser x Dicke) | 24 x 2 | [mm] |
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
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