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- Artikel-Nr.: 92024400644
- EAN: 4048962480566
- Hersteller: fischer
- Hersteller-Nr.: 567742
- Artikelgewicht: 8.24 kg
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Die massive Festpunktschelle mit lastoptimierten Schellenband Produktbeschreibung Die massive... mehr
Produktinformationen "Fischer Festpunktschelle FFPC 355,6 567742 VPE 2 Stück"
Die massive Festpunktschelle mit lastoptimierten Schellenband
Produktbeschreibung
Die massive fischer Festpunktschelle FFPC mit lastoptimiertem Schellenband eignet sich bei bei allen warmgehenden Rohrleitungen zur Ausrichtung der thermisch bedingten Rohrausdehnungen in die gewünschte Richtung und verhindert unerwünschte Verschiebungen. Die Festpunktschelle FFPC kann sowohl auf die Festpunktsattel FFS-M oder FFS-H als auch auf die abgestrebten Festpunkte FFP montiert werden. Die Ausführung mit galvanischer Verzinkung ist für Installationen in Gebäuden geeignet.Top Features
- Flexible Anwendung mit Festpunktsatteln und abgestrebten Festpunkten.
- Hohe Lastaufnahme durch stabiles Schellenband.
- Geeignet für Rohrdurchmesser 21 mm - 355 mm.
Die Vorteile / Produktbeschreibung
- Die Verwendung der Festpunktschelle FFPC mit den Festpunktsattels FFS oder den abgestrebten Festpunkten FFP erlaubt einen vielfältigen Einsatz.
- Das hohe Lastniveau durch das angepasste Schellenband ermöglicht eine optimierte Anpassung der Befestigungsabstände.
- Das Sortiment der FFPC ermöglicht die Befestigung von Rohren mit 21 mm bis 355 mm Durchmesser.
Funktionsweise / Montage
- Heizungsleitungen
- Medienleitungen mit thermischer Ausdehnung
- Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
- Dampfleitungen
Technische Daten
Anschlussgewinde: M16 Anzugsdrehmoment: 80 [Nm]Breite: 441.5 [mm]Breite: 406,3 [mm]Breite x Stärke Schellenband: 60 x 6,0 [mm]Material: galvanisch verzinkter Stahl Höhe: 384 [mm]Installationsdrehmoment: 80 [Nm]Max. empf. statische Last (zentr. Zug): 22.3 [kN]Nenngröße: 13 [in]Spannbereich: 355,6 [mm]Verschlussschraube: M16
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
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Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
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