
- Artikel-Nr.: 201005581
- EAN: 4019576001010
- Hersteller: gebo
- Hersteller-Nr.: 01.180.00.03
- Artikelgewicht: 0.66 kg
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GEBO Temperguss-Klemmverbinder AG Gas PN 4, Typ AT 1" (33,7) – Für Gasinstallation innerhalb von Gebäuden
Anwendungsbereich: Dieser GEBO Temperguss-Klemmverbinder ist speziell entwickelt für Gasinstallationen innerhalb von Gebäuden und bietet Sicherheit bei der Installation von Stahlrohren nach DIN-Standards. Geeignet für Anwendungsumgebungen mit hoher Temperaturfestigkeit.
Produktdetails: Der Klemmverbinder besteht aus robustem Temperguss und verfügt über eine feuerfeste Dichtung aus Graphit gemäß DIN 3535 T6. Er ist für Gas-Temperaturen von -20°C bis +60°C bei einem maximalen Arbeitsdruck von 5 bar ausgelegt. Der gelb verzinkte Stahl-Klemmring sorgt für zusätzliche Korrosionsbeständigkeit.
Lieferumfang: Der Lieferumfang umfasst einen 2-teiligen Klemmverbinder mit Außengewinde an beiden Anschlüssen.
Technische Daten:
- Hersteller Art-Nr.: 01.180.00.03
- Nennmaß: DN 25 (1")
- Durchmesser: 33,7 mm
- Material: Temperguss (verzinkt)
- Gas Temperatur: -20°C bis +60°C
- Max. Arbeitsdruck: 5 bar
- HTB bis 650°C für 30 Minuten
- EAN: 4019576001010
Passend für:
- Stahlrohr nach DIN EN 10255
- Früher DIN 2440/2441, DIN 2442 und DIN 2448/DIN 2458 Reihe 1
- ISO 65 zertifizierte Rohre

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Dokumentation (DE):