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- Artikel-Nr.: 92021341308
- EAN: 4059584729285
- Hersteller: Rems
- Hersteller-Nr.: 291290 R
- Artikelgewicht: 0.79 kg
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- Aus Aluminium - Schnellrücklauf nach dem Trennvorgang- Auswechselbare, speziell... mehr
Produktinformationen "Rohrschere ROS P 63 S für Kunststoff- und Verbundrohre"
- Aus Aluminium
- Schnellrücklauf nach dem Trennvorgang- Auswechselbare, speziell gehärtete keilförmige Klinge
- Auch für dünnwandige Rohre
- Kraftübersetzender Ratschenvorschub
- Rechtwinkliger, gratfreier Schnitt durch exakte Rohrauflage und beidseitig geführte Klinge
- Spanloses TrennenDie Rohrscheren ROS P 42 von Rems ermöglichen ein leichtes und schnelles Trennen von Kunststoffrohren und Verbundrohren. Durch den kraftübersetzenden Ratschenvorschub lassen sich Rohre mit nur geringem Kraftaufwand einfach ablängen. Rohre von bis zu 42 mm Durchmesser können dabei mit der Rohrschere REMS ROS mühelos getrennt werden. Das Trennen des Rohres erfolgt vollkommen spanlos, so dass sich nach dem Schneidvorgang keine Späne im Rohr befinden. Die exakte Rohrauflage und eine beidseitig geführte Klinge gestatten dabei stets rechtwinklige und gratfreie Schnitte. Dank der speziell gehärteten Klingen in Keilform lassen sich auch dünnwandige Rohre problemlos bearbeiten. Alle Rohrscheren ROS P 42 sind mit einem Schnellrücklauf ausgestattet, der ein müheloses und zeitsparendes Arbeiten ermöglicht. Die stabile Ausführung aus Aluminium gewährleistet darüber hinaus eine lange Lebensdauer der Rohrschere REMS ROS P 42. Alle Rohrscheren von REMS verfügen zudem über auswechselbare Klingen, die sich einfach nachbestellen lassen.
Hersteller Art-Nr.: | 291290 R |
Typ: | ROS P 63 S |
Marke: | REMS |
Material: | Aluminium |
Geeignet für Rohrdurchmesser [mm]: | 0 - 63 |
Geeignet für Kunststoff: | ja |
Klinge auswechselbar: | ja |
Schnellrücklauf: | ja |
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
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