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- Artikel-Nr.: 92020303003
- EAN: 8719942018487
- Hersteller: Wavin
- Hersteller-Nr.: 4066448
- Artikelgewicht: 0.15 kg
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Wavin Schallschutzrohrschelle DN 40 M8/M10 – Schallschutz für Abwassergeräusche
Anwendungsbereich: Die Wavin Schallschutzrohrschelle DN 40 M8/M10 wird zur Reduzierung von Abwassergeräuschen in Gebäudeentwässerungssystemen eingesetzt. Sie ist besonders geeignet für Hausabflussrohrsysteme und unterstützt die Einhaltung der Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109.
Produktdetails: Diese Schelle besteht aus Stahl (Werkstoffgüte St 37 / 1.0254) und ist feuerverzinkt. Eine Gummieinlage dämpft Vibrationen und Schwingungen effektiv, um den Schallschutzwert von 23 dB(A) mit einer Standard-Rohrschelle zu erreichen. Die Schelle hat eine Länge von 90,9 mm, eine Breite von 72,7 mm und eine Höhe von 37,1 mm. Der Nenndurchmesser beträgt DN 40 und die Anschlussvorrichtung ist mit Außengewinde M8/M10 ausgestattet.
Lieferumfang:
- Wavin Schallschutzrohrschelle DN 40 M8/M10
Technische Daten:
- Werkstoff: Stahl (St 37 / 1.0254)
- Oberflächenbehandlung: Feuerverzinkt
- Schichtdicke Oberflächenschutz: 0 µm
- Nenndurchmesser: DN 40
- Rohraußendurchmesser: 40 mm
- Einlage: Gummi
- Dämpfungsmaß Einlage: 0 dB(A)
- Zulässige Nutzlast: 600 N
- Anschlussvorrichtung: Außengewinde M8/M10
- Abmessungen: Länge 90,9 mm, Breite 72,7 mm, Höhe 37,1 mm
- Bruttogewicht: 95 g
- HAN: 4066448
- EAN: 8719942018487
Passend für: Diese Schallschutzrohrschelle ist besonders geeignet für Kunststoffrohre, insbesondere im Rahmen des Wavin SiTech+ Hausabflussrohrsystems. Sie reduziert effektiv den Körperschall und Luftschall, der durch das Abwasserrohrsystem entsteht, und unterstützt die Schallreduzierung in Anlehnung an die DIN 4109.

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.