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- Artikel-Nr.: 92020303004
- EAN: 8719942018494
- Hersteller: Wavin
- Hersteller-Nr.: 4066449
- Artikelgewicht: 0.2 kg
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Wavin Schallschutzrohrschelle BL 50 M8/M10 - DN 50 - Abwasser-Schallreduzierung
Anwendungsbereich: Die Wavin Schallschutzrohrschelle BL 50 M8/M10 wird in der Gebäudeentwässerung eingesetzt, um Abwassergeräusche zu reduzieren. Besonders geeignet für Gebäude mit erhöhten Schallschutzanforderungen, ist sie Teil des Wavin AS+ Hausabflussrohrsystems, das den Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 entspricht.
Produktdetails: Hergestellt aus Stahl mit feuerverzinkter Oberflächenbehandlung und einer Gummieinlage, bietet die Schelle eine Reduktion von 19 dB(A) und absorbiert Vibrationen. Sie hat eine Länge von 90 mm, eine Breite von 88 mm und eine Höhe von 41 mm. Der Nenndurchmesser beträgt DN 50, und das Bruttogewicht liegt bei 0,12 kg.
Lieferumfang:
- Wavin Schallschutzrohrschelle BL 50 M8/M10 - DN 50.
Technische Daten:
- Werkstoff: Stahl (St 37 / 1.0254)
- Oberflächenbehandlung: Feuerverzinkt
- Schichtdicke Oberflächenschutz: 0 µm
- Nenndurchmesser: DN 50
- Rohraußendurchmesser: 50 mm
- Einlage: Gummi
- Dämpfungsmaß Einlage: 0 dB(A)
- Zulässige Nutzlast: 600 N
- Anschlussvorrichtung: Außengewinde (M8/M10)
- Verschlussvorrichtung: Doppelte Schraube
- Abmessungen: Breite 20 mm, Höhe 84 mm, Tiefe 97 mm
Passend für: Die Schelle ist ideal für Kunststoffrohre und Teil des Wavin AS+ Hausabflussrohrsystems. Empfohlen wird die Installation an massereichen Wänden, um Schallübertragung zu minimieren, sowie die Anbringung in Boden- oder Deckennähe, um Kontakt zwischen Rohren und Bauelementen zu vermeiden.

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.