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- Artikel-Nr.: 92024402624
- EAN: 4045659531754
- Hersteller: GOK
- Hersteller-Nr.: 05 242 40
- Artikelgewicht: 2.74 kg
- Versandart: Standard Versandkosten innerhalb Deutschland ab: 6.90 €*
- Zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes - Mit... mehr
Produktinformationen "Niederdruckregler GOK BHK/K 4kg/h 50mbar Komb. A G1/2LH-KN OPSO/UPSO"
- Zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes
- Mit Überdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung OPSO (SAV) und Unterdruck-Sicherheitsabsperreinrichtung UPSO
- Sicherheitsabblasventil PRV
- Prüfanschluss
- Insektenschutzvorrichtung
- Höhenverstellbare Abstützvorrichtung
- Konformität: EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR
- Entspricht den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Regel 110-010 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - bisher DGUV Vorschrift 79).
- Eingangsdruck max.: 16 bar
- Ausgangsdruck: 50 mbar
- Leistung max.: 4 kg/h
- Anschluss: Komb. A
- Anschluss Ausgang: DN 15 (1/2') LH-KN
Hersteller Art-Nr.: | 05 242 40 |
Marke: | GOK |
EAN: | 4045659531754 |
Zulassung nach DVGW: | ja |
Aufstellort: | im Gebäude |
Max. Eingangsdruck [bar]: | 16 |
Ausgangsdruck fest [bar]: | 0,05 |
Sicherheitsabsperrventil (SAV): | ja |
Leistung [kg/h]: | 4 |
Sicherheitsabblasventil: | - |
Manometer: | - |
Ausgang: | G 1/2' LH |
Art: | Niederdruckregler |
Eingang: | Klein- / Großflasche |
Farbe: | rot |
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
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