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- Artikel-Nr.: 92018208170
- Hersteller: Viessmann
- Hersteller-Nr.: ZK02970
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Produktinformationen "Viessmann Entnahmeeinheit für flexible Schnecke, Pelletzuführung vom Silolager zum Heizkessel, ZK02970"
VIESSMANN Entnahmeeinheit flexible Schnecke ZK02970, für die Pelletzuführung vom Pelletsilo zum Heizkessel
Diese VIESSMANN Entnahmeeinheit mit flexibler Schnecke ist eine zuverlässige Lösung für die automatische Pelletzuführung aus dem Pelletsilo zum Heizkessel. Ideal geeignet für moderne Heizungsanlagen, arbeitet sie effizient und unterstützt einen kontinuierlichen Brennstoffnachschub bei Pellet-Heizsystemen. Durch die flexible Ausführung lässt sich die Einheit einfach an verschiedene Einbausituationen anpassen, was die Installation im Neubau wie auch bei der Nachrüstung erleichtert.
Produktdetails:
- Typ: Entnahmeeinheit mit flexibler Schnecke
- Kategorie: Pellet-Heizung Zubehör
- Zur automatischen Förderung von Holzpellets aus einem Lager oder Silo an einen Heizkessel
- Flexibles Fördersystem für verschiedene Einbausituationen
- Geeignet für private und gewerbliche Heizungsanlagen mit Pelletsilo
- Erleichtert die sichere und effiziente Pelletzuführung
- Komfortable Verbindung zwischen Lagereinrichtung und Heizkessel
Lieferumfang:
- VIESSMANN Entnahmeeinheit flexible Schnecke ZK02970
Technische Daten:
- Konstruktion: Flexible Förderschnecke zur Pelletentnahme
- Geeignet für gängige Viessmann Pellet-Heizsysteme
- Einbaulänge und Details je nach Silo und Systemkonfiguration
- Material: Robuste Bauweise, ausgelegt für den Dauerbetrieb
Passend für:
- Viessmann Heizkessel mit Pelletbetrieb
- Pelletsilos, die über eine flexible Schneckenförderung beschickt werden können
- Pelletlager- und Fördersysteme von Viessmann und kompatiblen Anlagen
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
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Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
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