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- Artikel-Nr.: 92023388999
- EAN: 4059584880054
- Hersteller: Viessmann
- Hersteller-Nr.: 7970685
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NOx Überwachung VNCI XL
Zubehör für BHKW Vitobloc 200 mit ViNCI-Steuerung in der Leistungsklasse 260 - 530 kW elektrisch.
Das NOx Monitoring System dient zur Emissionsüberwachung und -aufzeichnung für Blockheizkraftwerke (BHKW) gemäß der 44. BImSchV (Stand 13. Juni 2019). Das Prinzip des Viessmann NOx Monitoring System basiert auf der qualitativen Erfassung der Emissionen über einen NOx Sensor. Es erfüllt nicht die Anforderungen an ein quantitatives Messsystem und ersetzt nicht die jährlichen diskontinuierlichen Messungen durch eine anerkannte Stelle. Es werden ausschließlich Abweichungen vom bestimmungsgemäßen, emissionsseitig konformen Betrieb aufgezeigt. (vgl. VDMA 6299:2019-09, 2019, 2).
Ferner stellt das System standardmäßig eine reine Überwachungsfunktion dar. Es findet keine Abschaltung des BHKWs bei Grenzwertüberschreitungen oder Störungen statt.
Eine automatische Warnung sowie Abschaltung des BHKWs bei Grenzwertüberschreitungen oder Störungen ist technisch möglich und auf Wunsch des Betreibers über TeleControl (zusätzliches Produkt) umsetzbar.
Die Erstinbetriebnahme und Anpassung des NOx Monitoring Systems an die örtlichen und baulichen Gegebenheiten sowie die Einweisung in die Bedienung müssen von Viessmann oder von einem von Viessmann beauftragten Fachbetrieb mit speziell für diese Aufgaben unterwiesenem und autorisiertem Personal vorgenommen werden.
Die Inbetriebnahme muss acht Wochen vor dem gewünschten Termin über bhkw-inbetriebnahmen@viessmann.com angemeldet werden.
Folgende Messwerte und Statusinformationen werden angezeigt
- NOx Tagesmittelwert
- NOx Tagesmittelwertüberschreitung
- Abgastemperatur nach dem Katalysator
- Jährlich kumulierte Ausfallstunden
- Betriebs- und Störungsmeldungen
Darstellung der Daten
- Anzeige der Daten sowohl als Zahlenangabe als auch als Grafik
- Kennzeichnung des Arbeitsbereichs als grüner Bereich der Anzeige, der durch vorgegebene min./max. Werte begrenzt wird
- Anschauliche Darstellung, wann sich ein Betriebswert einem Grenzwert nähert
- Der Datenexport ist via USB-Stick möglich und erfolgt im CSV-Format. Der USB-Stick muss FAT32 oder exFAT formatiert sein.

Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.