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- Artikel-Nr.: 92023389196
- EAN: 4059584881433
- Hersteller: Viessmann
- Hersteller-Nr.: 7984549
- Versandart: Standard Versandkostenfrei innerhalb Deutschland
Schwarzstart Pro Vitobloc ViNCI M Zubehör für BHKW Vitobloc 200 EM-50 und EM-70 mit... mehr
Produktinformationen "Viessmann Schwarzstart Pro Vitobloc ViNCI M 7984549"
Schwarzstart Pro Vitobloc ViNCI M
Zubehör für BHKW Vitobloc 200 EM-50 und EM-70 mit ViNCI-Steuerung einschl. Inbetriebnahme der Funktion “Inselbetrieb”.
Mit dem Einbau und der Inbetriebnahme der “Schwarzstart Pro” Funktion lässt sich das BHKW im Falle eines Netzausfalls netzunabhängig (ohne externe Energiezufuhr) starten und eine Strominsel aufbauen (Inselbetrieb). Dank dieser Lösung ist der Schwarzstart innerhalb des Ablaufs einer definierten Standby-Zeit möglich. Damit ist eine zuverlässige, dezentrale Erzeugung von Strom und Wärme bei hoher Versorgungssicherheit möglich.
Lieferumfang
- Viessmann Schwarzstart Pro Batterie(n)
- Elektronikmaterial
- Dienstleistung der Hardware-Installation vor Ort
- Installation der erforderlichen Software auf die BHKW-Steuerung
- Test der Schwarzstart Funktion
Inbetriebnahme Inselbetrieb Leistungsumfang:
- Überprüfung der Rückmeldekontakte, Schaltfunktionen und ggf. Verriegelung gegen den Betrieb mit einem Notstromaggregat
- Insel-Funktionstest bei stehendem und laufendem Maschinenbetrieb
- Einstellung der Wirklastverteilung bei Mehrmodulanlagen und deren Funktionsprüfung (nur wenn Viessmann Lieferumfang)
- Bedienern/Betreibern in die Bedienung des Geräts einweisen.
- Systemdatenpflege und Ausstellen des Inbetriebnahme-Protokolls
Weitere Hinweise:
- Das BHKW stellt lediglich die Erzeugerseite einer Strominsel dar. Die Verbraucherseite muss betreiberseitig geplant und realisiert werden. Hilfestellung kann die Viessmann Planungsanleitung für BHKWs geben.
- Alle Komponenten werden in das BHKW Modul eingebaut, es wird kein zusätzlicher Aufstellplatz benötigt.
- Gewünschter Installationstermin ab 4 Wochen nach der schriftlichen Anzeige bei der Serviceleitstelle in Landsberg am Lech.
- Wird aufgrund bauseitiger Verzögerungen eine separate Anreise erforderlich, z. B. für EVU-, TÜV-Abnahmen, o. ä. können diese Mehraufwendungen berechnet werden.
- Sollten aufgrund des bauseitigen Umfangs weitere Gewerke (z. B. GLT, Elektriker, o. ä.) vonnöten sein, obliegt die gemeinsame Terminierung dem Anlagenbetreiber.
- International: Im Ausland zuzüglich Reisekosten ab deutscher Grenze nach Aufwand gegen Beleg zuzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr (+ Bestell-Nr. 7428872)
- Das Betreiberpersonal steht zur Einweisung und Hilfestellung kostenlos zur Verfügung.
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
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