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- Artikel-Nr.: 92018203575
- Hersteller: Viessmann
- Hersteller-Nr.: ZK03687
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VIESSMANN Tauchtemperatursensor PT1000 ZK03687, 5,0 m Anschlussleitung, für Tauchhülsen in... mehr
Produktinformationen "Viessmann Tauchtemperatursensor PT1000, 5m Anschlussleitung, zur Temperaturerfassung mit Tauchhülse, ZK03687"
VIESSMANN Tauchtemperatursensor PT1000 ZK03687, 5,0 m Anschlussleitung, für Tauchhülsen in Heizungsanlagen
Der VIESSMANN Tauchtemperatursensor PT1000 ZK03687 ermöglicht eine präzise Temperaturerfassung direkt in geeigneten Tauchhülsen. Geeignet für den Einsatz in Heizungsanlagen zur zuverlässigen Temperaturüberwachung im Heiztechnik- oder Sanitärbereich. Der Sensor wird beispielsweise für die Messung der Wassertemperatur in Kessel-, Speicher- oder Rohrsystemen eingesetzt. Durch die 5,0 Meter lange Anschlussleitung ist eine flexible Installation auch bei größeren Distanzen zum Regler möglich.
Produktdetails:
- Typ: PT1000 Tauchtemperatursensor
- Zuverlässige Temperaturerfassung für Heizungsanlagen
- Kompakt und robust für die Integration in Tauchhülsen
- Passend zur Temperaturmessung in Warmwasserspeichern und Heizkesseln
- Lieferung erfolgt ohne Stecker – Anschlussleitung ist fertig konfektioniert
- Lange Anschlussleitung ermöglicht flexible Montage
Lieferumfang:
- 1 x VIESSMANN Tauchtemperatursensor PT1000 ZK03687 mit 5,0 m Anschlussleitung (ohne Stecker)
Technische Daten:
- Sensor-Typ: PT1000
- Anschlussleitung: 5,0 m, PVC-isoliert
- Messbereich: Temperaturabhängig (üblich für Heizungs- und Warmwasseranwendungen)
- Ohne Stecker, freie Kabelenden
- Einbau: Für Tauchhülse geeignet
Passend für:
- Viessmann Heizungsanlagen und Regelungen, die PT1000-Tauchtemperaturfühler nutzen
- Anwendungen in Warmwasserspeichern, Heizkesseln und Rohrleitungssystemen mit geeigneter Tauchhülse
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
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Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
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