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- Artikel-Nr.: 92018208320
- Hersteller: Viessmann
- Hersteller-Nr.: 7387785
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Produktinformationen "Viessmann selbsttätige Löscheinrichtung K-SLE, einstellbares Löschwasserventil, 25 Liter Behälter, Niveauüberwachung 7387785"
VIESSMANN Löscheinrichtung selbsttätig K-SLE, für Einschubschnecke, 25 l Behälter, Temperaturbereich 50-90°C
Diese selbsttätige Löscheinrichtung von VIESSMANN ist für den zuverlässigen Schutz von Pellet- und Hackschnitzelheizungen konzipiert. Sie sorgt dafür, dass ein möglicher Rückbrand in der Fördertechnik durch automatisches Öffnen eines thermischen Löschventils mit begrenzter Wassermenge sicher verhindert wird. Die Installation erfolgt direkt an der Einschubschnecke.
Produktdetails:
- Typ: Löscheinrichtung selbsttätig K-SLE
- Speziell für Förderanlagen und Einschubschnecken bei Biomasseheizungen entwickelt
- Auslösung über ein temperaturgesteuertes Löschwasserventil zum Schutz vor Rückbrand
- Einstellbarer Temperaturbereich des Löschventils von 50 bis 90°C
- Löschwasserbehälter mit 25 Litern Volumen inklusive Halterung
- Integrierte Niveauüberwachung durch Schwimmerschalter für Funktionssicherheit
- Schmutzfänger schützt Ventil und verhindert Störungen
- Einfache Montage an der Einschubschnecke ohne großen Zeitaufwand
Lieferumfang:
- Löschwasserventil einstellbar 50-90°C mit Schmutzfänger
- Löschwasserbehälter 25 Liter mit Halterung
- Niveauüberwachung (Schwimmerschalter)
Technische Daten:
- Behältervolumen: 25 Liter
- Temperaturbereich Löschventil: einstellbar von 50°C bis 90°C
- Einsatzbereich: Einschubschnecken-Fördertechnik bei Heizungsanlagen
Passend für:
- Einschubschnecken in Pellet- und Hackschnitzelheizungen von VIESSMANN
- Geeignet zur Nachrüstung oder als Ersatzteil für Biomasseheizsysteme mit Fördertechnik
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WARNHINWEIS:
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
Elektrogeräte mit Drehstromanschluss (3~/400V) sowie sogenannte „nicht steckerfertige Geräte“ müssen zwingend durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb installiert werden.
Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen, die mit einem Kältemittelkreislauf betrieben werden, dürfen gemäß §6 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) nur durch zertifizierte Fachbetriebe mit gültigem Kälteschein (Kategorie I nach EU-VO 2015/2067) installiert und in Betrieb genommen werden.
Ein entsprechender Fachkundenachweis ist unaufgefordert oder auf Anforderung an uns zu übermitteln.
Ohne Vorlage des Nachweises darf das Gerät nicht ausgeliefert oder aktiviert werden.
Gasgeräte dürfen ausschließlich von konzessionierten Fachbetrieben des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks installiert, gewartet und eingestellt werden. Hierbei sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln (z. B. DVGW) zu beachten.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Bitte beachten Sie bei der Montage, Installation und Nutzung unserer Produkte stets die beiliegenden Einbau-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie alle Produkt- und Systemzulassungen der einzelnen Anlagenkomponenten.
Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die regelmäßige Inspektion und Wartung gemäß den Herstellerangaben.
Um Gesundheits- und Körperschäden zu vermeiden, sind Montage, Wartung, Erstinbetriebnahme und Reparaturen sowie andere Inspektionen ausschließlich durch autorisierte Fachkräfte wie Vertragsinstallationsunternehmen oder Heizungs-, Sanitär- und Kältefachbetriebe vorzunehmen!
Elektrische Heizgeräte sowie Durchlauferhitzer mit Starkstromanschluss (400V) dürfen nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden!
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Bei Geräten mit einer Nennleistung über 12 kW ist vor der Erstinbetriebnahme die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers einzuholen.
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Insbesondere bei Wärmeerzeugern dürfen ausschließlich zugelassene Abgasanlagen verwendet werden.
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