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Das KfW-Effizienzhaus

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Wenn es ein Klischee gibt, das der deutschen Bevölkerung im Allgemeinen nachgesagt wird, betrifft es dessen Gründlichkeit bzw. Effizienz. Das von der Bundesregierung zuletzt 2014 angepasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) scheint den Eindruck sogar noch zu betätigen. Denn schließlich erfolgte im Zuge der Energiewende nicht zuletzt auch die Neustrukturierung der Neubauförderung mit öffentlichen Mitteln, sodass der Wunsch vom Häuschen im Grünen inzwischen immer stärker vom Traum nach dem eigenen KfW-Effizienzhaus abgelöst wird. Was es mit der Finanzierung über die Entwicklungsbank auf sich hat, ist allerdings erheblich weniger klischeebehaftet.

Der Ursprung des deutschen Wirtschaftswunders

Immerhin obliegt der entscheidende Part bei der Finanzierung der Traumhäuser der weltweit größten nationalen Förderbank. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde im November 1948 allerdings mit einem gänzlich anderen Ziel auf der Taufe gehoben: Dem Wiederaufbau des deutschen Wirtschaftssystems. Da sich dieser damals jedoch wesentlich schneller vollzog, als es die Siegermächte prophezeit hatten, verlagerte die Entwicklungsbank den Fokus ihrer Förderprogramme zusehends in den Privatsektor. Wie bereits angedeutet, ging das bislang letzte davon aus dem EEG hervor, dessen Details wiederum in der Energieeinsparverordnung (EnEv) festgehalten wurden. Die Bundesregierung transformierte damit schließlich die aktuelle europäische Gebäuderichtlinie in deutsches Recht, die den Energiestandard in der EU zunehmend anheben soll, sodass ab 2021 nur noch sogenannte Niedrigstenergie errichtet werden dürfen. Bis zu diesem Datum müssen die deutschen Architekten demnach nur darauf achten, so energieeffizient zu bauen, dass keine unnötigen Wärmeverluste zu verzeichnen sind, was in der Praxis mit zusätzlichen Dämm-Maßnahmen realisiert wird. Da dies in der deutschen Baubranche inzwischen jedoch zum Standard erhoben wurde, können dafür keine öffentlichen Gelder mehr beantragt werden. Die Förderbank mit Sitz in Frankfurt am Main legte daraufhin darüberhinausgehende Standards fest und entwickelte analog dazu passende Sonderkredite und einmalige Zahlungen, um Bauherren bei der Finanzierung zukunftsgerichter Neubau-Projekte und der Sanierung älterer Bestandsimmobilien zu unterstützen. An dieser Stelle kamen nun schließlich das Passiv- sowie das KfW-Effizienzhaus ins Spiel.

Mit der KfW-Finanzierung zum Energiesparhaus
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Das Passivhaus: Erster Schritt zur autarken Energieversorgung

Das erstgenannte davon wurde von der Förderbank dabei als Neubau definiert, der aufgrund seiner sehr hochwertigen Wärmedämmung und dem Einsatz einer energieeffizienten Wärmepumpe keine konventionelle Heizungsanlage benötigt. Daraus leitet sich schließlich auch der Name ab: Die aus passiven Quellen bezogene Energie (Sonneneinstrahlung, Abwärme von Haushaltsgeräten, Körperwärme) genügt, um im Passivhaus durchgehend eine angenehme Wohntemperatur zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang hält sich der hartnäckige Mythos, dass Heizkörper in jenen Bauten gesetzlich untersagt seien. Tatsächlich sind dort in der Regel noch klassische Heizsysteme verbaut, die mit Gas, Öl oder Holz betrieben werden, deren Zuschaltung jedoch nur noch bei Minusgraden erfolgen muss.

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So genügt die durch die Wärmepumpe zirkulierende Abwärme meist völlig aus, um selbst träge reagierende Flächenheizungen mit Energie zu versorgen. Besonders spitzfindige Bauherren tendieren zudem dazu, auf dem Dach eine Solaranlage installieren zu lassen, um für die Finanzierung des Projektes zusätzliche öffentliche Gelder generieren zu können. Die selektive Förderung der Passivhäuser ist allerdings auch nicht negativ einzustufen: Für energieeffizientes Bauen bzw. Sanieren gewährt die Förderbank ein zinsgünstiges Darlehen über die maximale Höhe von 100.000 Euro pro Immobilie, solange dies in Vorbereitung dafür geschieht, im Anschluss den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erzielen. Bauherren, denen bereits das Konzept der Passivhäuser zusagt, können bei ihrer Hausbank aber immerhin noch Kredite über 50.000 Euro beantragen. Um ein Effizienzhaus bauen und fördern zu lassen, sind demnach noch weitere Grundbedingungen einzuhalten.

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Das KfW-Effizienzhaus: Konzept der Zukunft?

Das bezieht sich zunächst auf den jährlichen Primärenergiebedarf und den maximalen Wärmeverlust des Gebäudes. Der Primärenergiebedarf stellt dabei die Energiemenge dar, die benötigt wird, um den gesamten Bedarf von Bestandsimmobilien oder einem neuerrichteten KfW-Effizienzhaus zu decken. In der EnEv wurde für beide Referenzgrößen Grenzwerte festgelegt, die heute als Grundlage für den Effizienzhaus-Standard fungieren. Darüber hinaus sind beim Bauen recht spezifische anlagentechnische Maßnahmen einzuhalten, um zu gewährleisten, dass die Heizungsanlage auch effizient genug wirken kann. Darunter fallen unter anderem:

  • Eine Solaranlage für die Trinkwassererwärmung
  • Die Installation einer Biomasse- bzw. Holzpelletheizung, alternativ auch Wärmepumpen
  • Umfassende Dämmmaßnahmen an der Außenwand und im Dachstuhl
  • Fenster mit Dreifachverglasung
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Speerspitze der KfW Neubau Förderung: Das Effizienzhaus 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt zum Heizen 55 Prozent der Energie, wie ein vergleichbares Gebäude, das nur die Mindestanforderungen der EnEv erfüllt. Und da die KfW nur diesen Standard sowohl für bestehende Bauten als auch für die Neubau-Förderung konzipierte, lohnt es sich durchaus, mal einen genaueren Blick darauf zu werfen:

Um die Voraussetzungen für die KfW-Förderung für den Neubau zu erfüllen, müssen zunächst einmal die energetischen Ziele erreicht werden, die im Effizienzhaus-Konzept definiert wurden. Allerdings ist es nicht zwangsläufig notwendig, sämtliche angesprochenen baulichen Maßnahmen durchzuführen, um im Gebäude eine hohe Luftdichtheit, die nötige Wärmerückgewinnung oder ein ausreichend energetisches Heizungssystem zu erhalten. So gilt es beim KfW 55-Konzept, ebenso wie bei den restlichen Standards, im Prinzip nur die vorgeschrieben Grenzwerte einzuhalten. Wer daher sein Haus aus umweltbedingten oder technischen Gründen auch mittels weniger Maßnahmen im KfW 55-Standard bauen lassen kann, hat dennoch Anspruch auf die gesamte Bandbreite der Fördergelder. Diese sehen vor, dass dem Eigenheimbesitzer ein Investitionszuschuss von maximal 4.000 Euro zusteht, wenn er sein Haus energieeffizient sanieren lässt. So weit, so knauserig. Bei einem Neubau können allerdings schon bis zu 30.000 Euro beantragt werden. Dies erscheint umso erfreulicher, wenn man berücksichtigt, dass die Konditionen der KfW-Kredite vom Investitionszuschuss nicht beeinträchtigt werden.

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Das Warten auf Godot und die Amortisierung

Wie bei größeren Anschaffungen grundsätzlich üblich, stellt sich abschließend noch die Frage, wie rentabel sie wohl sein wird. Tatsächlich ist beim Energieeffizienzhaus, neben dem gesteigertem Wohnkomfort und dem Beitrag zum Klimaschutz, ein durchaus signifikanter Anstieg des Immobilienwertes zu verzeichnen. Das alles muss natürlich gegen die Mehrkosten aufgerechnet werden, die entstehen, wenn man so energieeffizient bauen lässt. Und wer sein Haus wirklich effizient errichten lassen möchte, wird recht schnell mit zusätzlichen Ausgaben in fünfstelliger Höhe konfrontiert. Wenn man jedoch den Investitionszuschuss, den höheren Gebäudewert und die zinsgünstigen Kredite in die Gleichung miteinbezieht, verbleibt letztendlich ein Nullsummenspiel. Da aber man aber nicht zwangsläufig davon ausgehen kann, dass man auch die ausgelobte Maximalsumme erzielt, muss im Durchschnitt mit Mehrkosten in mittlerer vierstelliger Größenordnung kalkuliert werden.

Heizkosten sparen?
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Dieser Umstand wird jedoch wiederum dadurch relativiert, dass man nach dem Abschluss der energetischen Sanierung jährlich etwa 600 Euro seiner Energiekosten einsparen kann. Die zusätzlichen Ausgaben für ein KfW-55-Haus amortisieren sich demnach innerhalb von 10 Jahren. Während diese Zeitspanne womöglich noch nicht dem Warten auf Godot gleicht, dürfte so manch betagter Eigenheimbesitzer angesichts der 30 Jahre andauernden Laufzeit des Kredits aber ins Grübeln geraten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass energieeffizient gedämmte Gebäude Schimmelbildung begünstigen und sich Bestandsbauten aus technischen Gründen nur selten mit modernen Lüftungsanlagen ausstatten lassen. Demzufolge ist das KfW-Konzept eher als in die Zukunft gerichtet zu deuten und richtet sich überwiegend an Familien und die jüngere Generation.